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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SB-Waschplätze

Benutzungsordnung

 

Die Benutzung der SB-Waschplätze erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen: 

1. Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Straßenfahrzeugen und unter Beachtung folgender sowie evtl. weiterer ausgehängter Bedienungs- und Benutzungsvorschriften gestattet:

  • In den Waschboxen dürfen ausschließlich PKW, Kombis, Kleinbusse und Zweiräder, Transporter, Transportanhänger, Reise- und Wohnmobile, Wohnanhänger gereinigt werden.

  • Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere Baustellenfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge) ist ausdrücklich untersagt.

  • Stark verschmutzte Fahrzeuge müssen vor Befahren des Betriebsgeländes vom groben Schmutz (Kies, Erde, Schlamm etc.) befreit werden.

  • Der Waschplatz ist nach der Reinigung in sauberem Zustand zu verlassen.

 2. Nach der Wäsche ist der Waschplatz zügig für nachfolgende Fahrzeuge zu räumen. Weitere Arbeiten (Abledern, Polieren, Innenreinigung etc.) ist bei starkem Andrang sowie an Freitagen und Samstagen nicht gestattet..

3. Andere als in der Anlage angebotene Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.

4. Das Waschen mit selbst mitgebrachtem Wasser ist nicht gestattet.
 
5. Ölwechsel, Motorwäschen, Reparatur- und Wartungsarbeiten sind nicht gestattet.
 
6. Nicht verkehrsübliche Verschmutzungen oder solche, die einer Sonderentsorgung bedürfen (Öl, Fette, Farben etc.), dürfen in den Waschplätzen nicht gereinigt werden.
 
7. Das Hinterlassen von Müll jeglicher Art ist nicht gestattet.
 
8. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
 
9. Unsere Waschplätze werden ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte trotzdem zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen hat der Benutzer vor Inbetriebnahme entweder den Anlagenbetreiber zu Informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.
 
10. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der StVO. Es gilt Schritttempo!
 
11. Soweit den vorstehenden Bedingungen zuwidergehandelt wird, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, dem Verursacher die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

Gewährleistung und Haftung

 

1. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.

2. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.

3. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.

4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden.

5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.